Schulregeln
Unsere Schule ist ein Ort gemeinsamen Lernens und Lehrens. Im Unterricht und über den Unterricht hinaus sollen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer zu einem vielfältigen und anregenden Schulleben sowie einer einladenden Schulatmosphäre beitragen können. Dazu bedarf es des Engagements aller und der Bereitschaft zur Toleranz, Verantwortung und Mitwirkung. Freiräume zur eigenen Entfaltung zu nutzen und Begrenzungen im Interesse aller verantwortungsbewusst zu akzeptieren - dies sind zentrale Ziele, die sich im geregelten Miteinander in der Schule und im Schulleben verwirklichen.
1. Ordnung vor und nach dem Unterricht
SchülerInnen können das Schulgebäude in der Regel ab 7.40 Uhr betreten. FahrschülerInnen können sich ab 7.30 Uhr im unteren Flur des Traktes E(Hausmeisterraum) und im Winter zusätzlich im Foyer aufhalten.
1.1
Die Klassenräume sind abzuschließen: a) nach Unterrichtsschluss b) zu Beginn der großen Pausen c) nach Unterrichtsstunden, auf die Unterricht in Fachräumen folgt
1.2
Fahrräder der Schülerinnen und Schüler dürfen nur in den Fahrradständern am Schulhof und vor dem naturwissenschaftlichen Flügel abgestellt werden und sind gegen Diebstahl zu sichern.
2. Pausenregeln
2.1
In den großen Pausen begeben sich die Schülerinnen und Schüler der SI auf den Pausenhof bzw. bei Regen in das Foyer der Aula. Die LehrerInnen, die an den Türen zum Pausenhof Aufsicht führen, entscheiden über die Öffnung des Foyers.
2.2
Mit dem ersten Gong am Ende der großen Pausen begeben sich Schüler, Schülerinnen, Lehrer und Lehrerinnen zu ihren Unterrichtsräumen. Beim zweiten Gong beginnt der Unterricht.
2.3
Erscheint der Fachlehrer oder die Fachlehrerin nicht, meldet sich die Klassensprecherin, der Klassensprecher fünf Minuten nach Beginn der Stunde im Sekretariat.
2.4
Aus Sicherheitsgründen bleibt der Pausenhof während der Unterrichtszeit für Kraftfahrzeuge gesperrt.
2.5
Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Mülleimer. Alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrerinnen und Lehrer achten darauf, dass die Schule und das Schulgelände sauber gehalten werden.
2.6
Jede Lerngruppe kann ihre Lernergebnisse der Schulöffentlichkeit vorstellen. Zu diesem Zweck steht die obere Halle für Ausstellungen, Dokumentationen und andere Kommunikationsanlässe zur Verfügung.
2.7
Am Anfang der Pausen können die Schülerinnen und Schüler die Bücherei benutzen, das Schulbüro aufsuchen und zum Lehrerzimmer gehen. Das Entleihen von Informationsmaterial aus der Lehrerbibliothek ist über die jeweilige Lehrkraft möglich. Die SV bietet im SV-Raum festgelegte Kontaktzeiten an.
2.8
2.8.1
Während der Unterrichts- und Pausenzeiten dürfen die Schülerinnen und Schüler nicht das Schulgelände verlassen.
2.8.2
Alle, die in der 3./4. bzw. 5./6. Stunde Sportunterricht haben, bleiben bis zum 1. Gong auf dem Pausenhof.
2.8.3
Ballspiele sind im Hause nicht erlaubt.
2.8.4
Die Sportkurse FS/Sport hält Bälle für Ballpiele in den vorgesehenen Arealen während der großen Pausen bereit. Gespielt werden darf auf den Basketballfeldern und auf dem Sportplatz.
2.8.5
Schneeballwerfen muss aus Sicherheitsgründen unterlassen werden.
2.9
2.9.1
Die Schülerinnen und Schüler dürfen während der Freistunden und Pausen das Unterrichtsgelände verlassen. Sie müssen sich jedoch auf Nachfrage bei der Aufsicht als Oberstufenschüler ausweisen können.
2.9.2
Schülerinnnen und Schüler der SII, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur im Innenhof rauchen. Aus Brandschutzgründen ist das Rauchen im Gebäude generell untersagt. Die Jggst. 12 ist für die Sauberkeit der Raucherzone im Innenhof verantwortlich.
2.9.3
Den Schülerinnen und Schülern steht das alte obere Foyer im Eingangsbereich während der Unterrichts-, Freistunden- und Pausenzeiten zur Verfügung. Die Jgst. 11 ist für die Sauberkeit der oberen und unteren Halle verantwortlich.
3. Aula
Die Aula darf nur ohne Schultasche und ohne Esssachen betreten werden.
4.
4.1
Jeder Schüler, jede Schülerin und alle Lehrerinnen und Lehrer sind verantwortlich für einen sauberen Zustand in und vor den Klassenräumen. Beschädigungen und Diebstähle müssen sofort dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin oder bei Abwesenheit dem Schulleiter gemeldet werden.
4.2
Die Klassen sind nach Unterrichtschluss sauber und aufgeräumt zu verlassen, die Fenster sind zu schließen.
4.3
Bei mutwilligen Beschädigungen haftet der Schüler/die Schülerin für den entstandenen Schaden.
4.4
Um Diebstählen vorzubeugen, sollen die an die Flurgarderoben gehängten Kleidungsstücke weder Geld noch Wertsachen enthalten.
5.
FahrschülerInnen haben an den Bushaltestellen hinter der Absperrung auf ihren Bus zu warten.
6. Widukindstadion
7. Alkoholgenuss
Alkoholgenuss ist auf dem Schulgelände untersagt.
8. Schülercafe und Schulkiosk (in Vorbereitung)
9. Kommunikationsmittel
Das öffentliche Telefon neben dem Hausmeisterraum kann für private Telefongespräche genutzt werden. Telefongespräche mit schulischen Charakter können auch weiterhin über das Schulbüro geführt werden.
Informatikräume stehen den Schülern gegen namentliche Nennung und persönliche Schlüsselübernahme zur Verfügung. Die Nutzung des Internets ist in Absprache mit den zuständigen Lehrkräften und der Schulleitung möglich. Für Beschädigungen kommen die Verursacher auf.




